Wussten Sie eigentlich,
dass vor 139 Jahren am 23.10.1887 der Gemeinderat sich mit einem kuriosen Unfall befassen musste. Der gemeindliche Zuchtstier hatte sich beim Sprung das rechte Vorderbein gebrochen und musste notgeschlachtet werden. Der Halter des Zuchtstiers musste das Tier auf eigene Kosten anschaffen und bekam für die laufenden Kosten von der Gemeinde einen Zuschuss. Da der Unfall im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Zuchtbullen für die Gemeinde geschah, betraf der Schaden auch die Gemeinde. Der Halter des Zuchtbullen musste jetzt auf eigene Kosten einen neuen Zuchtbullen anschaffen und forderte für seinen Schaden eine Beteiligung von der Gemeinde. Er erhielt als Schadenersatz 25 Mark aus der Gemeindekasse.
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