Wussten Sie eigentlich
dass vor 90 Jahren am 6.6.1933 der Gemeinderat eine Badeordnung für die beiden Badeanstalten im Main erlassen hat. Hiervon ein Auszug:
§2 Die Badenden müssen mit vorschriftsmäßigem Badeanzug bekleidet sein / männliche Badende, Badehose, weibliche: Badehose mit Obertrikot.
§4 Abs.1 Das Betreten der weiblichen Badeanstalt durch Personen männlichen Geschlechts und deren Aufenthalt in unmittelbarer Nähe ist verboten.
§5 Kontrollorgane der Badeanstalt sind neben der Ortspolizei die geistlichen und weltlichen Lehrkräfte, sowie die Mitglieder des Gemeinderats.
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versolleriern
versorgen, abfertigen, abschließend behandeln