Baden in Kleinostheim am Main

Wussten Sie eigentlich

dass vor 90 Jahren am 6.6.1933 der Gemeinderat eine Badeordnung für die beiden Badeanstalten im Main erlassen hat. Hiervon ein Auszug:
§2 Die Badenden müssen mit vorschriftsmäßigem Badeanzug bekleidet sein / männliche Badende, Badehose, weibliche: Badehose mit Obertrikot.
§4 Abs.1 Das Betreten der weiblichen Badeanstalt durch Personen männlichen Geschlechts und deren Aufenthalt in unmittelbarer Nähe ist verboten.
§5 Kontrollorgane der Badeanstalt sind neben der Ortspolizei die geistlichen und weltlichen Lehrkräfte, sowie die Mitglieder des Gemeinderats.

Bild der Woche

Gailsbad am Main in Kleinostheim
Die Kinder auf diesem Bild baden nicht an einer der oben genannten Badestellen. Sie planschen vielmehr am so genannten Gailsbad. Es befand sich unterhalb der Lindengasse und diente nicht nur zum Waschen der Pferde. Das Datum der Aufnahme ist unbekannt, muss aber vor 1971 gewesen sein, weil durch die Fertigstellung der neuen Schleusenanlage das Wasser an dieser Stelle um rund 2,5 Meter gestiegen war und das Gailsbad seitdem nicht mehr existiert.

Wort der Woche

versolleriern
versorgen, abfertigen, abschließend behandeln

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