Wussten Sie eigentlich,
dass vor 143 Jahren am 4.11.1883 der Totengräber verstorben war und derjenige den Job erhalten sollte, der am wenigsten dafür verlangte. In einem Vertrag wurde genau festgelegt, wie tief die Gräber zu sein hatten, und was mit den Gebeinen geschehen sollte, die er bei seiner Arbeit ausgräbt. Am interessantesten ist aber folgender Passus des Vertrags: „Bei allfallsigem Selbstmorde hat der Todengräber bei Wacht und Einlagerung der Leiche in den Sarg mitzuhelfen“. Hintergrund war vielleicht, dass Selbstmörder kein kirchliches Begräbnis erhielten. Der Totengräber bekam 2 Mark für das Begraben einer Erwachsenen- und 1 Mark für eine Kinder-Leiche. Zusätzlich noch jeweils 5 Mark für die Beseitigung des Unkrauts auf den Friedhofswegen an Pfingsten und Allerheiligen.
Bild der Woche

Aussstellung
Am Sonntag, den 8. November haben Sie wieder Gelegenheit, sich von 14.00 – 17.00 Uhr unsere derzeitige Ausstellung „Mobilität“ (Teil 1: Main, Eisenbahn und Post) in unserer Geschichtswerkstatt in der Schillerstraße anzuschauen. Der Eintritt ist frei.



