Wussten Sie eigentlich,
dass vor 129 Jahren am 1.4.1897 der gemeindeeigene Ziegenbock auf der Tagesordnung des Gemeinderats stand.
Mit seiner Haltung wurde ein Ortsbürger gegen Entgelt beauftragt. Der bisherige Halter hatte kein Futter mehr für das Tier, und so wurde ein neuer Halter gesucht und gefunden. Der Halter erhielt pro Geiß ein Sprunggeld von 20 Pfennig. Bei selbstverschuldetem Verlust des Bockes musste der Halter der Gemeinde den Schaden ersetzen. Vorsorglich wurde von der Gemeinde „zur Hebung der Ziegenzucht“ ein Betrag von 60 bis 70 Mark für den Ankauf eines neuen Ziegenbocks bewilligt.
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