Wussten Sie eigentlich,
dass vor 185 Jahren am 31.1.1841 das Landgericht der Lokalschulinspektion in Kleinostheim seinen Beschluss zu Ungehorsam und Bosheit von zwei Sonntagsschülern bekannt gab. Die Beiden waren vom Lehrer Kunzmann bei einem verbotenen Wirtshausbesuch erwischt worden. Einer von den beiden hatte sich „unanständig und grob“ dem Lehrer gegenüber verhalten. Daraufhin wurde er von der Distriktsschulinspektion verurteilt, vor der versammelten Schuljugend dem Lehrer Abbitte zu leisten und an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen während des ganzen Schulunterrichts zu knien. Der Unterricht dauerte sonntagsmorgens von 6 bis 8 Uhr. Da er die Strafe des Kniens verweigerte, ging die Sache ans Landgericht, das dann beschloss: Der „Denuncierte wird mit 8 Streichen körperlich gezüchtigt“. Die Züchtigung wird „öffentlich vor sämtlichen Sonntags- und Werktagsschülern und in Gegenwart der Lokalschulinspektion durch den Gemeindediener in Kleinostheim vollzogen“.
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