Verbote wegen große Auswüchse: Tanzen und getrennter Sport für Jungen und Mädchen

Wussten Sie eigentlich,

dass vor 97 Jahren am 10.4.1929 der Gemeinderat wegen „großer Auswüchse“ einen Rundumschlag erlassen hat:

  1. Polizeistunde von 12 bis 1 Uhr für jede Veranstaltung wird nicht mehr stattgegeben.
  2. Tanzlustbarkeiten sind verboten und zwar: Während der geschlossenen Zeit (Fastenzeit und Adventszeit) sind alle musikalischen Veranstaltungen vor allem Umzüge von Vereinen, mit Musik verboten. Am 1. Oster- Pfingst- und Weihnachtsfeiertage ferner an Fronleichnam, Dreifaltigkeitssonntag, Allerheiligen und Allerseelen.
  3. Vereinsbälle, oder öffentliche Tanzmusiken für alle Samstage sind ebenfalls verboten.
  4. Aufnahme von Schulpflichtigen für sportlichen Unterricht müssen nach Geschlechtern getrennt geführt werden und müssen spätestens um neun Uhr die Lokale verlassen haben; hiefür werden die Vorstände von den sportlichen Vereinen persönlich haftbar gemacht.

Bild der Woche

Das Foto zeigt das Geschäft von Uhrmacher Glaab in der Schillerstraße. Es bestand bis 1981, von 1981 – 1990 war an dieser Stelle Fe’s Lädchen (Tabakwaren und pädagogisches Spielzeug).
Das Foto zeigt das Geschäft von Uhrmacher Glaab in der Schillerstraße. Es bestand bis 1981, von 1981 – 1990 war an dieser Stelle Fe’s Lädchen (Tabakwaren und pädagogisches Spielzeug).

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