Wussten Sie eigentlich,
dass vor 97 Jahren am 10.4.1929 der Gemeinderat wegen „großer Auswüchse“ einen Rundumschlag erlassen hat:
- Polizeistunde von 12 bis 1 Uhr für jede Veranstaltung wird nicht mehr stattgegeben.
- Tanzlustbarkeiten sind verboten und zwar: Während der geschlossenen Zeit (Fastenzeit und Adventszeit) sind alle musikalischen Veranstaltungen vor allem Umzüge von Vereinen, mit Musik verboten. Am 1. Oster- Pfingst- und Weihnachtsfeiertage ferner an Fronleichnam, Dreifaltigkeitssonntag, Allerheiligen und Allerseelen.
- Vereinsbälle, oder öffentliche Tanzmusiken für alle Samstage sind ebenfalls verboten.
- Aufnahme von Schulpflichtigen für sportlichen Unterricht müssen nach Geschlechtern getrennt geführt werden und müssen spätestens um neun Uhr die Lokale verlassen haben; hiefür werden die Vorstände von den sportlichen Vereinen persönlich haftbar gemacht.
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