Wussten Sie eigentlich,
dass vor 252 Jahren am 22.4.1772 die Kurfürstlich Mainzische Regierung eine Verordnung gegen „Bettler, Kranke oder preßhafte* fremde Menschen“ erlassen hat. Damals war es üblich, dass man solche Menschen auf einen Wagen geladen und in den Nachbarstaat gebracht hat. Sollte der Nachbar sich um sie kümmern. In Zeiten der Kleinstaaterei musste man ja nicht weit fahren. Das Verfahren nannte man „Bettelfuhren“. Wurden auswärtige Untertanen dabei erwischt, wurden sie nach „empfangener Tracht Schläge“ mit ihrer Fuhre zurückgetrieben. Beteiligten sich eigene Untertanen an solchen Bettelfuhren, drohte ihnen eine Zuchthausstrafe.
*preßhaft = mit Gebrechen behaftet des Leibes oder der Seele behaftet
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Termin:
Unser nächstes Mitgliedertreffen findet wegen des Feiertags nicht am 1. Mai statt, sondern voraussichtlich am 15. Mai.