Tanzmusik nur an 2 Tagen erlaubt
Wussten Sie eigentlich, dass vor 160 Jahren am 20.11.1864 Pfarrer Adelmann von Kleinostheim einen Brief an das königliche Bezirksamt Alzenau geschrieben hat. Darin stellt er fest, dass von behördlicher Seite Tanzmusik an folgenden Tagen abgehalten werden durfte: An Fasnacht und … Weiterlesen …